Abmahnungen per E-Mail

Abmahnung per eMail
Abmahnung per eMail

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen auch per eMail möglich und gelten auch dann als zugegangen, wenn etwa durch Spamfilter oder Firewall die eMail den Abgemahnten nicht erreicht hat. Das Risiko eines Verlustes liegt nach Auffassung des Gerichts allein beim Abgemahnten. Ob Urteil oder nicht, es sollte so oder so jeder Empfänger einer Abmahnung per eMail diese nicht auf die leichte Schulter nehmen und immer auf mögliche Rechtmässigkeit und Folgen prüfen.
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