BVG Urteil: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr wurde ein deutsches Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Mit dem aktuellen Urteil vom 02. März 2010 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Regel als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt und darüber hinaus die unverzügliche Löschung aller bisher erhobenen Daten angeordnet. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen in der jetzigen Form als unverhältnismässig und mangelhaft gegen das Grundgesetz.
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