Suchergebnisse – was wird geklickt?

Wo klickst Du hin?
Wo klickst Du hin?

Webdesigner haben bei der Suchmaschinenoptimierung ihrer Seiten gute Gründe, möglichst gute Ergebnisse zu erzielen und damit am Beginn der Liste der Suchergebnisse aufgeführt zu werden. Zudem erhalten Werbeeinblendungen in der oberen linken Ecke der Suchergebnisseite eine sehr viel höhere Aufmerksamkeit als jene am rechten Rand. So orientieren sich die User der Suchmaschine zunächst ausschließlich an den ersten drei Resultaten, wie eine vom Arbeitskreis Suchmaschinen-Marketing des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Beratungsunternehmen phaydon  durchgeführte Eyetracking-Untersuchung aufzeigt. Erst später werden andere Elemente wahrgenommen. Die Betrachtungsdauer der Seite sowie die Bereitschaft zum Klick nehmen dabei von oben nach unten ab.

“Lag der Fokus der Suchdienste bisher insbesondere auf einer Optimierung der Suchalgorithmen, experimentieren sie seit kurzem auch an einer Optimierung der Darstellung von Suchergebnissen. Hier interessiert dann vor allem das Blick- und Klickverhalten der einzelnen Nutzer”, erklärt Phillip von Stülpnagel, Leiter des Arbeitskreises beim BVDW.
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Mietminderung bei Baulärm

Mietminderung wegen Baulärm
Mietminderung wegen Baulärm

Belästigung durch Baustellenlärm ist ein häufiges und lästiges Thema. Mit einem Urteil vom 19.04.2007 (Az. 3 S 108/06) hat das Land­ge­richt Potsdam nun eine Entscheidung getroffen. Sachverhalt: Auf einem Grundstück wurde durch den Eigentümer ein Mehrfamilienhaus errichtet, in das Mieter eingezogen waren. Das Grund­stück liegt in der unmittelbaren Nähe eines Sanierungsgebiets.

In Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohnungsneubaus mit Tief­ga­ra­gen auf dem Nachbargrundstück innerhalb des Sanierungsgebietes kam es zu Bau­mass­nah­men, die erheblichen Lärm verursachten. Die Mieter des zuvor bezogenen Mehrfamilienhauses minderten die Miete um 20 %. Die Mietminderung machte der Ei­gen­tü­mer nun gegenüber dem Bauherrn des später errichteten Gebäudes geltend.

Das Gericht bestätigte den Anspruch zwar im Grundsatz, sprach diesen jedoch zur Hälfte zu mit der Begründung, dass derjenige, der neben einem Sa­nie­rungs­ge­biet wohne, Baumassnahmen einkalkulieren müsse. Auch sei mindernd auf den Anspruch auswirkend zu beachten, dass die späteren positiven Auswirkungen der durch­ge­führ­ten Sanierung auch den angrenzenden Bewohnern Vorteile bringen.

LifePR